Ganz anders als die meisten arabischen Staaten ist Syrien weder Königreich noch Sultanat oder Emirat. Es handelt sich seiner Verfassung nach vielmehr um eine sozialistische Volksrepublik mit Präsidialsystem. Alle sieben Jahre dürfen die 22 Millionen Syrer ihr Staatsoberhaupt wählen. Zwar gibt es auch Parlamentswahlen, aber de facto ist Syrien ein Einparteiensystem unter der alles dominierenden Baath-Partei. Souverän wurde Syrien 1946.
Bayern 2, Dossier Politik
20.7.2011
Gast im Studio: Karin Leukefeld.
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