Schuldig, bis zum Beweis des Gegenteils.
Im November 2019 wurde bekannt, dass der damalige und heutige israelische Ministerpräsident Benjamin Netanyahu wegen Korruption vor Gericht muss. Dass Justizministerium hatte mitgeteilt, dass Netanjahu wegen Betrugs, Untreue und Bestechlichkeit angeklagt werde. Seine damaligen Regierungspartner standen geschlossen hinter ihm. „Er ist der Ministerpräsident des Staates Israel, und es gilt für ihn die Unschuldsvermutung“, sagte Verteidigungsminister Naftali Bennett. Für das UN-Hilfswerk zur Unterstützung und für Arbeit palästinensischer Flüchtlinge (UNRWA) gilt Artikel 11 der Internationalen Menschenrechtskonvention in Sachen Unschuldsvermutung offensichtlich nicht.
Der Bericht kann auf den NachDenkSeiten (03.02.2024) nachgelesen werden: https://www.nachdenkseiten.de/?p=110489