Präsidentschaftswahlen in Syrien: Das Recht auf Selbstbestimmung

Bereits am 20. Mai 2021 konnten im Ausland lebende Syrer in den syrischen Botschaften ihre Stimmen für die Präsidentschaftswahlen in Syrien abgeben. Eine Gruppe von acht Staaten – Deutschland, die USA, Kanada, Großbritannien, die Türkei, die Niederlande, Saudi Arabien und Katar – haben die Wahlen in den dortigen syrischen Botschaften oder Konsulaten aber untersagt. Manaf Hassan (30) lebt in Berlin. Er ist ein angehender Volljurist, Publizist und Blogger. Hassan hat sich ausführlich über die Kandidaten zu den Präsidentschaftswahlen in Syrien informiert und wollte sein Wahlrecht in der syrischen Botschaft wahrnehmen. Warum er wählen wollte und warum daraus dann doch nichts wurde, erläutert Manaf Hassan im Interview mit Karin Leukefeld in den Nachdenkseiten: .https://www.nachdenkseiten.de/?p=72791